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Auch schon „grob fahrlässig“ gehandelt?

Wer kennt es nicht: Schnell ist etwas passiert, weil…

Eine neue, herausragende Verbesse-rung in den aktuellen Tarifen der R+V Privatpolice Wohngebäude und Haus- ratversicherung ist der Verzicht auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Schadens“. Damit bietet die R+V Versicherung einen zusätzlichen, wichtigen Baustein zur Absicherung Ihrer Immobilie und da-mit Ihres Geldes.

Was ist mit bereits bestehenden Ver- sicherungsverträgen? Sind hier Ände- rungen möglich? Wann sind Ände- rungen empfehlenswert?

Lassen Sie sich beraten. Unsere Exper-ten sind gerne für Sie da!

Verschenken Sie kein Geld – beantragen Sie rechtzeitig Ihre Riester-Zulage!

Eine Form der Altersvorsorge ist das „Riestern“ – individuell auf die persön- lichen Bedürfnisse und Möglichkeiten eines jeden Einzelnen angepasst. Die Riester-Rente wird staatlich gefördert – und genau das macht diese Vor-sorgeform so attraktiv.

Die jährliche Riester-Zulage vom Staat muss allerdings rechtzeitig beantragt werden!

Die Riester-Zulage für ein bestimmtes Jahr bekommen Sie, wenn Sie den Antrag bis Ende des übernächsten Jahres einreichen. Die Frist für die Zulage 2009 läuft also Ende 2011 ab. Für 2010 muss der Antrag bis spätestens 31. Dezember 2012 bei Ih- rem Anbieter eingegangen sein. Der Antrag für das Jahr 2011 kann erst im nächsten Jahr gestellt werden; er muss bis spätestens 31. Dezember 2013 vorliegen.

Hinweis:

Wer bereits am Dauerzulageverfahren teilnimmt, erhält die Riester-Zulage automatisch. Wichtig hier: Ändern sich die Lebensumstände und damit die zulagerelevanten Daten – z. B. Geburt eines Kindes oder Wegfall des Kin-dergeldes – muss der Anbieter zwin-gend informiert werden! Damit die volle Förderung auch weiterhin fließen kann, sollte dann auch der persönliche Beitrag des Riester-Vertrages über-prüft werden.

Die ausführlichen Details zum The-ma „Riester“ erhalten Sie in der Ge- schäftsstelle vor Ort bei Ihrem persön-lichen Berater oder im Internet über die Homepage Ihrer Bank.

Achtung:

Was Sie unbedingt noch wissen sollten…

Achtung: Der Gesetzgeber senkt den Garantiezins!

Private Finanzvorsorge fürs Alter wird immer wichtiger. Die Lebens- und Renten- versicherung ist hier ein wichtiger Baustein. Jetzt, genauer gesagt bis zum 31. Dezember 2011, ist der richtige Zeitpunkt, um eine private oder betriebliche Altersversorgung abzuschließen. Sie sichern sich damit den Garantiezins in Höhe von 2,25 % für die gesamte Vertragsdauer (ohne Dynamik und Vertragsänderungen).

Ab 1. Januar 2012 tritt die gesetzlich vorgeschriebene Garantiezinssenkung um 0,5 Prozentpunkte – von 2,25 % auf dann 1,75 % – in Kraft. Dies ist eine verbind- liche Vorgabe für alle Anbieter von Lebensversicherungen.

Hinweis:

Für alle bereits bestehenden Verträge ändert sich nichts – der bei Vertragsabschluss garantierte Zins bleibt bestehen. Ausnahme sind Zuzahlungen, Beitrags- erhöhungen und dynamische Beitragserhöhungen. Diese werden mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Ga- rantiezins verzinst. Gehen Sie also auf Nummer sicher und sprechen Sie mit uns. Es lohnt sich!

Noch mehr Sicherheit in der Anlageberatung

Die in 2011 neu erlassenen gesetz- lichen Bestimmungen zur Anlage in Finanzinstrumenten garantieren Ihnen noch mehr Sicherheit bei der Ent- scheidung zu Ihrer Anlagestrategie. So sind z. B. seit dem 1. Juli 2011 die „Produktinformationsblätter“ bzw. die „wesentlichen Anlegerinformatio-nen“ zu den einzelnen Finanzinstru- menten im Aufbau vereinheitlicht und damit transparenter und verständ- licher geworden – vergleichbar mit dem „Beipackzettel“ zu Medikamenten.

Für uns gilt nach wie vor: Ihre ganz- heitliche Beratung mit Fokus auf die individuell auf Sie und Ihre Lebens-situation abgestimmte Finanzstrategie war, ist und bleibt unser Antrieb, un- sere Kompetenz im täglichen Kunden-kontakt. Lassen Sie sich beraten – wir freuen uns auf Sie!

Jetzt Garantiezins sichern!

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