Elektronischer Zahlungsverkehr ohne Grenzen
Fit für SEPA?
SEPA steht für Single Euro Payments Area
und ist der einheitliche europäische
Zahlungsverkehrsraum, der zur Zeit
32 Länder umfasst. Es gelten einheitliche
Standards und Regelungen für Über-
weisungen, Lastschriften und Kartenzah-
lungen in der Einheitswährung EURO.
Basis hierfür ist die Verwendung von IBAN und
BIC.
IBAN
= Internationale Bankkontonummer. Sie
besteht aus
1. dem 2stelligen Ländercode DE
2. einer 2stelligen Prüfziffer
3. der 8stelligen Bankleitzahl
4. und einer 10stelligen Kontonummer
z. B. DE10 6006 9350 0012 3456 78
BIC
= Internationale Bankleitzahl
Der BIC der Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren eG
ist
GENO DES1R RG.
Ihre
IBAN
und
BIC
finden Sie auf Ihren Kon-
toauszügen sowie auf der Rückseite Ihrer VR-
BankCard.
Mit der Umstellung auf SEPA wird das Über-
weisungsverfahren für alle Kunden erleichtert.
Ab dem 1. Februar 2014
können alle In-
landsüberweisungen unter ausschließlicher
Verwendung des IBAN aufgegeben werden.
Ab dem 1. Februar 2016
soll diese Regelung
dann auch für Auslandsüberweisungsaufträge
gelten.
Die Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren eG ist auf
SEPA gut vorbereitet: alle Kunden können jetzt
schon online die SEPA Zahlungsinstrumen-
te und die SEPA-Basis-Lastschrift nutzen und
Firmen zusätzlich die SEPA-Firmenlastschrift.
Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können
künftig Gelder von Konten innerhalb des
EU-Binnenmarktes eingezogen werden. Die
Verfahren ähneln dem der deutschen Ein-
zugsermächtigung und dem des Abbuchungs-
auftrags. Grundlage sind Lastschriftmandate
durch den jeweiligen Zahlungspflichtigen
(Zahler).
Was ändert sich beim Lastschriftverfahren?
Für den Zahler gilt zukünftig eine Erstattungsfrist
von acht Wochen nach dem Belastungsdatum
(§675xBGB).
Vorteile der Änderungen:
Eine bestehende Einzugsermächtigung kann
zukünftig auch für die SEPA-Basis-Lastschrift
eingesetzt werden. In diesem Fall braucht
der Zahlungsempfänger kein neues Lastschrift-
mandat beim Zahlungspflichtigen einzuholen
bzw. die Umstellung auf SEPA geht fließend.
Wichtig für Firmen und Vereine
Für Firmenkunden, Vereine und die öffentliche
Hand erfolgt die Umstellung auf SEPA bis 01.
Februar 2014. Somit ist es höchste Zeit, dass
diese sich auf SEPA vorbereiten. Wir haben
unsere Firmenkunden und Vereinsvertreter
bereits in einem Anschreiben über den not-
wendigen Handlungsbedarf informiert und ste-
hen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an!
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